
Leistungsangebot
Mietverwaltung
Komplettbetreuung rund um Ihr Haus
• Abschluss und Kündigung von Mietverhältnissen, einschließlich der Abnahme und Übergabe der
Wohnungen, entsprechend den vom Eigentümer vorgegebenen Bedingungen
• Mietinkasso, Überwachung des Mieteingangs, außergerichtliches Mahnwesen
• Führung der Mietkaution
• Betriebskostenabrechnung gemäß den Vorgaben des BGB bzw. der Betriebskostenverordnung
• Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten nach vorheriger
Prüfung
• Telefon- und Schriftverkehr mit Behörden, soweit er die laufende Verwaltung
des Anwesens betrifft
• Abschluss und Kündigung von Objektbezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen
für das Anwesen im Einvernehmen mit dem Eigentümer
• Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
• Für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen und dazu gegebenenfalls, nach Absprache
mit dem Eigentümer , Hilfskräfte einzusetzen
• Laufende Überwachung des baulichen Zustands und Beratung bzw. Information über notwendige
Maßnahmen und zu erwartende Probleme
• Für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen und in dringenden Fällen Aufträge
bis € 500,00 pro Auftrag ohne vorherige Information des Eigentümers auszulösen, falls die Umstände
dies erforderlich machen; alle anderen Instandsetzungen sind mit dem Eigentümer abzustimmen
• Die Dienste von Hilfskräften wie Hausmeister, Reinigungskräfte, Architekten, Sachverständige,
Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirmen, Handwerker, u.a., in erforderlichem Umfang,
auf Rechnung des Eigentümers, nach Rücksprache mit dem Eigentümer , in Anspruch zu nehmen.
• Für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderliche Gebrauchsgegenstände, z.B. Geräte für
Hausmeister, Gartengeräte etc., sowie Versorgungsgüter, wie z.B. Heizmaterial, auf Kosten des
Eigentümers beschaffen
• Die Beauftragung und Kontrolle von Winterdienst und Hausreinigung durchführen
• Alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge z.B. Abschluss von
Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten, abzuschließen und zu kündigen.
Bei Verträgen über einem Jahresbruttowert über 500,00 EUR sind nach Möglichkeit drei
vergleichbare Angebote einzuholen.
• Sämtlich anfallender Schriftverkehr
• Mieterhöhungen
• Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren
Besondere Verwalterleistungen:
Die folgenden besonderen Leistungen werden als Zusatzleistungen angeboten und entsprechend gesondert berechnet:
• Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen, die einen
Fachmann erfordern oder deren Auftragssumme 3.000,00 EUR (brutto) übersteigt. Die Berechnung der
Gebühren erfolgt nach den Baunebenkostenansätzen für Verwaltungsleistungen der II. Berechnungsverordnung
• Planung, Durchführung ,Überwachung und Finanzierung von Umbauten, Ausbauten etc.;
hierbei gelten die einschlägigen Gebührenordnungen, z.B. HOAI, in entsprechender Anwendung.
Erfüllung weiterer Sonderaufgaben:
• Gesonderte Jahresabrechnung entsprechend Anforderung
• Verkehrswertermittlung des Verwaltungsobjektes, Erarbeitung von Projekten für den Um-und Ausbau
• Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
• Abnahme des Eigentums vom Bauträger
• Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen, Ausführung besonderer
behördlicher Aufgaben
• Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren von Grundstücksnachbarn
• Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen (einschl. Abrechnung), die zur
Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Buchhaltung erforderlich und bei
Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden ist.